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AGB's

§1. Der Veranstalter gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen. Bei Anreise mit eigenem Equipment wird eine Absicherung aller benutzten Steckdosen voraus gesetzt. Die maximale Entfernung der Steckdosen vom Auftrittsort beträgt maximal 10 Meter.

 

§2. bei einer Veranstaltung im Club, Discothek oder Festival gewährt der Veranstalter ausreichende Sicherheit. Er stellt im ausreichenden Umfang Ordnungskräfte, um mutwilligen Beschädigungen von Anlagenteilen vorzubeugen.

Der Veranstalter sorgt ebenfalls für ausreichenden Versicherungsschutz. Er haftet im vollem Umfang auch bei Veranstaltungen, welche sich über mehrere Tage hinziehen für Diebstahl, Verlust, Brand, Wasserschäden, unberechtigter Zugriff Dritter, unsachgemäße Bedienung oder sonstige Schäden zum Neupreis der Wiederbeschaffung. Dies gilt auch bei angemiteter Technik von der Firma GO-ON Service. Jeder Schaden an Gerätschaften, der durch ungenügende Security-Maßnahmen und / oder nicht standartgemäßer technischer (bau- und feuerpolizeilicher) insbesondere elektroenergetischer Anlagen auftritt wird vom Veranstalter vollständig ersetzt. Die Auftrittsfähigkeit und Weiterverwendbarkeit des technischen Equipments wird gewahrt.

Der Veranstalter ermöglicht die Transportfahrzeuge an sicherm und vor Vandalismus geschütztem Ort zu parken. Die angemieteten Geräte sind nicht versichert! Die Gefahr des Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder die Beschädigung der Mietgeräte durch den Mieter oder durch Dritte während der Mietzeit trägt der Mieter selbst. Der Mieter hat gegebenenfalls selbst für eine Versicherung zu sorgen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgeräte. Beim Betrieb der Geräte an Stromerzeugern haftet der Kunde für alle hierdurch entstandenen Schäden.

 

§3. Der Veranstalter ermöglicht die Begehung des Objektes zum Zweck des Aufbaus der Anlage mindestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Alternativ kann die Location-Besichtigung auch im Vorfeld in Verbindung mit einem Info-Gesprächs realisiert werden. Der Auf- und Abbau wird ausschliesslich von Personal der Fira GO-ON Service durchgeführt, da somit nur der volle Versicherungsschutz der vorhandenen Haftpflicht-Versicherung greift. Für den Abbau der Anlage wird eine Zeitspanne von 1 Stunde nach Veranstaltungsende gewährt.

 

§4. Der Veranstalter ist über die grundlegenden Sachverhalte des Urheberrechts informiert, insbesondere über den Einsatz folgender Tonträger: CD, MP3, Vinyl, USB-Stick, IPod,... . Der Veranstalter ist für die Veranstaltungsgenehmigung und GEMA selbst verantwortlich.

 

§5. Die Bezahlung erfolgt generell in bar nach Ende der Veranstaltung. Bei bargeldloser Zahlung durch Überweisung beträgt die Zahlfrist 7 Kalendertage. Der Veranstalter nimmt mit seiner Unterzeichnung davon Kenntnis, dass bei Säumigkeit Verzugszinsen in Höhe von 18% per anno erhoben werden.

 

§6. Sollte der Veranstalter einen Vertragsrücktritt erklären, so sind von diesem bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 60% und bei einem Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor Veranstaltungstermin der gesamte vereinbarte Betrag als Verdienstentgang zu entrichten. Rücktritt ist bis 10 Wochen vor Termin kostenfrei möglich, wenn beide VErtragspartner dies einvernehmlich und schriftlich vereinbaren. Dem Veranstalter obliegt nicht die Bewertung der künstlerischen Qualität des Auftritts, um daraus eine Rückstufung der Gage abzuleiten. GO-ON Service haftet nicht für die verspätete bzw. Nichterbringung von Leistungen in Folge höhere Gewalt.

 

§7. Die Unterzeichner des Vertrages erklären mit ihrer Unterschrift ihre Geschäftsfähigkeit und Befugnis die Unterschrift zu tätigen.

 

§8. Nicht zurückgesendete Verträge haben eine gesetzliche Gültigkeit von 2 Wochen. Erstellte Angebote unterliegen der ausgewiesenen Angebotsfrist.

 

§9. Gerichtsstand ist das Amtsgericht 73525 Schwäbisch Gmünd. Es gilt ausnahmslos deutsches Recht. Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an Ihnen Urheberrechte und Eigentum. Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungen:

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Bei Einzelfällen - ab einer bestimmten Rechnungshöhe - wird eine Anzahlung bei Auftragserteilung sofort fällig (50% der Bruttosumme). Der Restbetrag wird sofort fällig nach Lieferung bzw. erbrachter Dienstleistung. Gerät der Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des Verzuges des Bestsellers werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Unsere Beauftragten sind zum Inkasso berechtigt.

 

dj-gorby.com / GO-ON Service  |  info@dj-gorby.com I Mobil: 0175 - 462 6 100